Wann meldet sich die Führerscheinstelle wegen MPU?
Dieses Keyword wird fast immer in einer Warte- und Stressphase gesucht: „Wann kommt der Brief? Muss ich schon handeln? Was, wenn ich nichts verpasse?“ Hier bekommst du eine realistische Einordnung – ohne Panik, aber mit Klarheit.
Kurzantwort Häufig kommt die MPU-Aufforderung nicht sofort, sondern erst, wenn Unterlagen bei der Behörde sind und geprüft wurden. In der Praxis liegt der erste behördliche Brief oft im Bereich von einigen Wochen bis wenigen Monaten. Wichtig: Wenn dir die Fahrerlaubnis entzogen wurde, wird es häufig erst beim Antrag auf Wiedererteilung konkret.
Jetzt sinnvoll
Wenn Alkohol/Drogen eine Rolle spielen könnten: Wartezeit = Zeit, um Belege & Struktur sauber aufzubauen. Je später du startest, desto eher kollidiert alles mit der Vorlagefrist.
Warum kommt nicht direkt nach dem Vorfall ein MPU-Brief?
Die Führerscheinstelle entscheidet nicht „aus dem Bauch“, sondern auf Aktenbasis. Zwischen Kontrolle/Unfall/Verfahren und dem Schreiben an dich liegen meistens diese Schritte:
Polizei, Staatsanwaltschaft oder Gericht bearbeiten den Fall (z. B. Bußgeld, Strafverfahren, Urteil/Sperrfrist).
Erst wenn relevante Unterlagen vorliegen, kann die Führerscheinstelle prüfen, ob Eignungszweifel bestehen.
Dann entscheidet die Behörde, ob sie ein Gutachten verlangt (z. B. nach § 11 FeV) – und setzt eine Vorlagefrist.
Der entscheidende Unterschied: Entzug vs. kein Entzug
Genau daran hängt die Suchintention dieses Keywords: Menschen wissen nicht, in welchem „Modus“ sie sind. Diese Logik klärt 80% der Verwirrung.
Dann kommt die MPU-Anforderung häufig spätestens im Rahmen der Wiedererteilung (wenn du den Antrag stellst) – weil die Behörde dafür deine Eignung prüfen muss.
Dann kann die Behörde auch ohne Wiedererteilungsantrag ein Gutachten verlangen – sobald die Akte geprüft ist. Hier kommt der „MPU-Brief“ oft früher.
Quick-Check: Wenn du nur ein zeitlich begrenztes Fahrverbot hattest, ist das etwas anderes als ein Entzug der Fahrerlaubnis. Das fühlt sich ähnlich an – aber der Behördenprozess dahinter ist deutlich unterschiedlich.
Zeitleiste: Wann kommt die Post realistisch?
Exakte Zeiten kann niemand seriös garantieren (Bearbeitung, Aktenlauf, Auslastung). Aber eine realistische Orientierung hilft dir, die Wartephase einzuordnen.
| Schritt | Was passiert? | Zeitrahmen (typisch) |
|---|---|---|
| 1. Vorfall | Kontrolle/Unfall/Verstoß (Alkohol, Drogen, Punkte, Straftat) | Sofort |
| 2. Verfahren läuft | Bußgeld/Strafverfahren, ggf. Urteil/Sperrfrist | Wochen bis Monate |
| 3. Akten gehen zur Behörde | Unterlagen werden an die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt | häufig einige Wochen |
| 4. Behördliche Prüfung | Prüfung, ob Eignungszweifel vorliegen (z. B. Gutachten nach § 11 FeV) | häufig mehrere Wochen |
| 5. Schreiben / Aufforderung | MPU-/Gutachtenaufforderung + Vorlagefrist | oft innerhalb weniger Wochen nach Prüfung |
| 6. Vorlagefrist | Frist zur Beibringung des Gutachtens (steht im Schreiben) | häufig 2–3 Monate |
Wenn nach 6–8 Wochen noch nichts da ist: Das kann völlig normal sein. Du kannst trotzdem freundlich nachfragen – idealerweise mit Aktenzeichen und ohne „Druckton“.
Was du JETZT tun kannst (während du wartest)
Die Suchintention bei „wann meldet sich …“ ist fast immer: „Was, wenn ich falsch warte?“ Deshalb hier die Schritte, die unabhängig vom genauen Datum sinnvoll sind.
1) Adresse & Erreichbarkeit sichern
- Bei Umzug: melde die Adresse sauber um (damit Schreiben dich erreichen).
- Schaffe dir einen festen Ort für Post/Fristen (Kalender + Erinnerungen).
2) Früh „Belege“ denken (wenn Konsum im Spiel war)
- Wenn Alkohol/Drogen relevant sein könnten: Wartezeit kann entscheidend sein, um Nachweise zu planen.
- Starte nicht blind – aber starte früh mit Struktur (Plan, Zeitlinie, Risiken).
3) Vorbereitung ohne Spickzettel
- Baue deine Story: Ursache → Erkenntnis → Veränderung → Stabilität.
- Übe Nachfragen (Konsistenz), nicht auswendig gelernte Sätze.
Wenn du Klarheit willst: starte mit einem strukturierten Fahrplan statt nur zu googeln.
Hinweis: Der Brief kann schnell kommen – Fristen stehen immer im Schreiben.