Ersttäter Trunkenheitsfahrt: Was jetzt auf dich zukommt – und wie du deinen Führerschein zurückbekommst
Zum ersten Mal mit Alkohol am Steuer erwischt? Zwischen Strafbefehl, Führerscheinentzug und einer möglichen MPU verlieren viele den Überblick. Dieser Leitfaden zeigt dir Schritt für Schritt, welche Strafen drohen, ob du zur MPU musst und wie du deine Fahrerlaubnis so schnell wie möglich zurückbekommst.
- 1 Schweigen & Anwalt kontaktieren: Keine Aussage bei der Polizei – sofort einen Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht einschalten.
- 2 Strafverfahren abwarten: Es folgt ein Strafbefehl oder eine Hauptverhandlung – als Ersttäter meist 30–60 Tagessätze Geldstrafe.
- 3 Sperrfrist durchstehen: Die Fahrerlaubnis wird entzogen, Sperrfrist bei Ersttätern meist 9–15 Monate.
- 4 MPU klären: Ab 1,6 ‰ ist die MPU Pflicht. Unter 1,6 ‰ kann sie trotzdem kommen – frühzeitig prüfen.
- 5 Wiedererteilung beantragen: Führerschein neu beantragen – ggf. mit positivem MPU-Gutachten.
Was bedeutet „Ersttäter" bei einer Trunkenheitsfahrt?
Als Ersttäter giltst du, wenn du zum ersten Mal strafrechtlich wegen Trunkenheit im Verkehr nach § 316 StGB auffällst. Entscheidend ist, dass keine einschlägigen Vorstrafen oder Eintragungen im Fahreignungsregister (FAER) in Flensburg vorliegen. Frühere Ordnungswidrigkeiten – etwa ein Bußgeld wegen 0,5 ‰ – können aber in der Führerscheinakte gespeichert sein und bei der Bewertung eine Rolle spielen.
Die gute Nachricht: Gerichte berücksichtigen den Ersttäter-Status als wesentlichen strafmildernden Faktor. Du hast deutlich bessere Chancen auf ein mildes Urteil als ein Wiederholungstäter.
So geraten Ersttäter in die Trunkenheitsfahrt
Die wenigsten Ersttäter haben ein echtes Alkoholproblem. Typische Szenarien, die zu einer ersten Trunkenheitsfahrt führen:
Feier am Vorabend
Party, Geburtstag oder Firmenevent – am nächsten Morgen wird der Restalkohol unterschätzt und trotzdem gefahren.
Restalkohol am Morgen
Wer um 3 Uhr nachts aufhört zu trinken, kann um 8 Uhr morgens noch 1,0 ‰ oder mehr im Blut haben. Der Körper baut nur ca. 0,1–0,15 ‰ pro Stunde ab.
„Nur kurz umparken"
Auch eine Fahrt von 50 Metern auf dem Parkplatz ist Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr – und damit strafbar.
E-Scooter nach dem Ausgehen
E-Scooter gelten als Kraftfahrzeuge. Es gelten dieselben Promillegrenzen wie beim Auto – inklusive Führerscheinentzug und MPU.
Welche Strafen drohen dir als Ersttäter?
Die Konsequenzen einer Trunkenheitsfahrt bewegen sich auf drei Ebenen: Geldstrafe, Führerscheinentzug und Punkte in Flensburg. Die Höhe hängt stark vom gemessenen Promillewert und den Begleitumständen ab.
| Promillewert (BAK) | Geldstrafe (Tagessätze) | Führerschein | Punkte |
|---|---|---|---|
| 0,5 – 1,09 ‰ (OWi bzw. relat. Fahruntüchtigkeit) | 500 € Bußgeld / 20–35 TS bei Straftat | 1 Monat Fahrverbot / ggf. Entzug | 2–3 |
| 1,1 – 1,59 ‰ Häufigster Fall | 30–45 Tagessätze | Entzug, Sperrfrist 6–14 Monate | 3 |
| 1,6 – 1,99 ‰ | 40–55 Tagessätze | Entzug, Sperrfrist 12–17 Monate | 3 |
| 2,0 – 2,99 ‰ | 50–85 Tagessätze | Entzug, Sperrfrist 14–24 Monate | 3 |
| Mit Unfall (§ 315c StGB) | 60–120 TS / Freiheitsstrafe möglich | Entzug, Sperrfrist 15–18+ Monate | 3 |
Führerscheinentzug: Das musst du wissen
Ab einer BAK von 1,1 ‰ ordnet das Gericht in der Regel die Entziehung der Fahrerlaubnis an – das ist deutlich gravierender als ein Fahrverbot. Beim Fahrverbot bekommst du den Führerschein automatisch zurück. Nach einem Entzug musst du die Fahrerlaubnis komplett neu beantragen.
Die vorläufige Sicherstellung deines Führerscheins wird auf die Sperrfrist angerechnet. Wenn du also am Tag der Tat den Führerschein abgeben musstest und das Gericht 12 Monate Sperre festlegt, zählt die Zeit seit dem Entzug bereits mit. Mehr dazu findest du im Artikel Führerscheinentzug & MPU.
Muss ich als Ersttäter zur MPU?
Die Frage nach der MPU wegen Alkohol ist für die meisten Betroffenen die drängendste. Die kurze Antwort: Es kommt auf den Promillewert und die Begleitumstände an.
Ab 1,6 ‰ BAK → MPU ist Pflicht
Laut § 13 Satz 1 Nr. 2c FeV ordnet die Führerscheinstelle bei einer Blutalkoholkonzentration ab 1,6 ‰ zwingend eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) an. Ohne positives Gutachten erhältst du keinen neuen Führerschein.
1,1 – 1,59 ‰ → MPU möglich
Das Bundesverwaltungsgericht hat 2017 klargestellt: Bei einer einmaligen Trunkenheitsfahrt unter 1,6 ‰ darf die Behörde nicht allein deshalb eine MPU verlangen. Allerdings hat das BVerwG 2021 nachgeschärft: Wenn du bei 1,1+ ‰ keine Ausfallerscheinungen gezeigt hast, deutet das auf eine hohe Alkoholgewöhnung hin – und kann als „sonstige Tatsache" die MPU-Anordnung begründen. In der Praxis wird es regional unterschiedlich gehandhabt (Bayern und Berlin ordnen früher an als z. B. NRW).
Unter 1,1 ‰ → MPU unwahrscheinlich
Bei einer reinen Ordnungswidrigkeit (0,5–1,09 ‰ ohne Ausfallerscheinungen) wird beim ersten Verstoß in der Regel keine MPU verlangt. Es bleibt bei Bußgeld, Punkten und einem Fahrverbot. Kam es allerdings zu einem Unfall, können dennoch Eignungszweifel begründet werden.
Abstinenz oder kontrolliertes Trinken?
Wenn eine MPU ansteht, musst du dich zwischen zwei Wegen entscheiden: vollständige Abstinenz oder kontrolliertes Trinken (KT). Beide Optionen können zum positiven Gutachten führen – die richtige Wahl hängt von deiner persönlichen Situation ab.
| Kriterium | Kontrolliertes Trinken | Abstinenz |
|---|---|---|
| Geeignet bei | Ersttäter, BAK bis ca. 2,0 ‰, kein Kontrollverlust, kein Filmriss | BAK über 2,0 ‰, Unfall, Hinweise auf Abhängigkeit, Filmriss |
| Nachweis | Trinktagebuch, unauffällige Leberwerte | Abstinenznachweise (6–15 Monate), Haaranalyse oder Urin-Screenings |
| Vorteil | Alltagsnäher, leichter umzusetzen | Sicherere MPU-Prognose, klares Signal an Gutachter |
| Risiko | Gutachter kann Abstinenz verlangen, wenn Darstellung nicht überzeugt | Höherer Aufwand, längere Nachweisdauer, höhere Kosten |
Viele Ersttäter in Communities berichten, dass sie zunächst auf kontrolliertes Trinken hofften, sich dann aber freiwillig für Abstinenz entschieden – und überrascht waren, wie positiv sich das auf Energie, Schlaf und Stressresistenz auswirkte. Mehr zu den relevanten Laborwerten (CDT, EtG, Leberwerte) erfährst du im verlinkten Ratgeber.
Dein 5-Schritte-Plan nach der Trunkenheitsfahrt
Die Wochen nach der Tat fühlen sich chaotisch an. Damit du nichts übersiehst, hier der konkrete Fahrplan:
Schweigen und Anwalt einschalten
Mache keine Aussage bei der Polizei – weder vor Ort noch bei einer späteren Vorladung. Du hast das Recht zu schweigen und das darf dir nicht negativ ausgelegt werden. Kontaktiere innerhalb der ersten Tage einen Fachanwalt für Verkehrsstrafrecht. Er kann die Ermittlungsakte einsehen und eine Strategie entwickeln.
Strafverfahren optimal nutzen
Dein Anwalt wird auf eine möglichst niedrige Geldstrafe und eine kurze Sperrfrist hinarbeiten. Eigene Maßnahmen wie eine verkehrspsychologische Beratung können die Sperrfrist um mehrere Monate verkürzen. Bei einem Strafbefehl hast du 14 Tage Zeit für einen Einspruch.
MPU-Pflicht prüfen
Kläre so früh wie möglich, ob die Führerscheinstelle eine MPU verlangen wird. Faktoren: Promillewert, Ausfallerscheinungen, Unfall, Einträge in der Führerscheinakte und das Bundesland. Unser Artikel Ab wann MPU wegen Alkohol? gibt dir eine erste Einschätzung.
Vorbereitung starten (MPU oder direkte Wiedererteilung)
Bei drohender MPU: Beginne frühzeitig mit Abstinenznachweisen (bei Abstinenz-Weg) oder dem Trinktagebuch (bei KT). Investiere in eine solide MPU-Vorbereitung – die Durchfallquote ohne Vorbereitung liegt bei ca. 50 %. Ohne MPU: Bereite die Unterlagen für die Wiedererteilung vor (Antrag, Passfoto, ggf. Sehtest, Erste-Hilfe-Nachweis).
Führerschein zurückbekommen
Nach Ablauf der Sperrfrist und – falls nötig – einem positiven MPU-Gutachten stellst du den Antrag auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle. Plane ca. 4–8 Wochen Bearbeitungszeit ein.
Was kostet dich eine Trunkenheitsfahrt als Ersttäter insgesamt?
Neben der Geldstrafe fallen zahlreiche weitere Kosten an. Hier eine realistische Gesamtrechnung für den häufigsten Fall (Ersttäter, ca. 1,3 ‰, mit MPU):
Dazu kommen indirekte Kosten: Taxi- und ÖPNV-Ausgaben während der Sperrfrist, möglicher Verdienstausfall bei beruflicher Abhängigkeit vom Führerschein und höhere Kfz-Versicherungsprämien nach der Wiedererteilung.
Welche MPU-Fragen erwarten dich als Ersttäter?
Das psychologische Gespräch ist das Herzstück der MPU. Der Gutachter will keine auswendig gelernten Antworten – sondern echte Einsicht und Veränderungsbereitschaft. Typische Fragenbereiche für Alkohol-Ersttäter:
Zum Tattag
„Beschreiben Sie den Tag der Trunkenheitsfahrt: Wo, wann und mit wem haben Sie getrunken? Wie viel? Warum sind Sie gefahren? Hatten Sie das Gefühl, noch fahrtüchtig zu sein?" – Der Gutachter gleicht deine Schilderung mit dem Promillewert ab. Ehrlichkeit ist entscheidend; Bagatellisieren fällt sofort auf.
Zur Trinkhistorie
„Wann hatten Sie den ersten Kontakt mit Alkohol? Wie hat sich Ihr Konsum entwickelt? Was waren Ihre Motive fürs Trinken – Spaß, Stress, Gruppendruck?" – Die Trinkmenge muss zum festgestellten Promillewert passen. Wer 1,8 ‰ hatte und behauptet, „nur zwei Bier" getrunken zu haben, verliert Glaubwürdigkeit. Mehr zu typischen MPU-Fragen bei Alkohol findest du in unserem ausführlichen Ratgeber.
Zu Einsicht & Veränderung
„Was haben Sie durch den Vorfall gelernt? Was haben Sie konkret verändert? Trinken Sie noch Alkohol – und wenn ja, wie?" – Hier entscheidet sich die MPU. Der Gutachter will eine nachvollziehbare Entwicklung sehen: vom Schock über die Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten bis hin zu stabilen, neuen Gewohnheiten.
Zur Rückfallprävention
„Wie stellen Sie sicher, dass es nicht wieder passiert? Wie gehen Sie mit Situationen um, in denen andere trinken? Können Sie sich einen Rückfall vorstellen?" – Zeige konkrete Strategien: konsequente Trennung von Trinken und Fahren, Alternativpläne (Taxi, Öffis, Fahrdienst), Unterstützung aus deinem Umfeld.
Tipp: Schau dir auch die Tricks der MPU-Psychologen und die typischen Fangfragen an, um dich optimal vorzubereiten.
Die häufigsten Fehler nach der Trunkenheitsfahrt
In Foren und Communities berichten Betroffene immer wieder von vermeidbaren Fehlern, die das Verfahren unnötig verschlechtert haben:
Fehler 1: Aussage bei der Polizei machen
Viele Betroffene sind nervös und reden zu viel. Jedes Wort kann gegen dich verwendet werden – besonders Aussagen über die Trinkmenge oder den Trinkbeginn. Nutze dein Schweigerecht.
Fehler 2: Den Kopf in den Sand stecken
Abwarten und hoffen, dass es schon nicht so schlimm wird, ist die schlechteste Strategie. Wer sich zu spät um den Strafbefehl, die Sperrfristverkürzung oder die MPU-Vorbereitung kümmert, wartet unnötig lange auf seinen Führerschein.
Fehler 3: MPU ohne Vorbereitung versuchen
Die Durchfallquote ohne Vorbereitung ist hoch. Wer durchfällt, muss mindestens 6 Monate warten, bevor er die MPU wiederholen kann – plus erneute Kosten von ca. 500–750 €. Eine gute Vorbereitung ist die beste Investition.
Fehler 4: Beim Gutachter beschönigen
Der Psychologe ist darauf trainiert, Inkonsistenzen zu erkennen. Wer die Trinkmenge herunterspielt oder oberflächliche Einsicht zeigt, fällt durch. Ehrlichkeit und echte Selbstreflexion sind der Schlüssel zum Bestehen beim ersten Versuch.
Sonderfälle: E-Scooter, Fahrrad und Probezeit
Trunkenheitsfahrt mit dem E-Scooter
E-Scooter sind Kraftfahrzeuge im Sinne der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV). Es gelten dieselben Promillegrenzen und Rechtsfolgen wie beim Auto: Ab 1,1 ‰ drohen Strafverfahren, Führerscheinentzug und MPU. Allerdings behandeln manche Gerichte die E-Scooter-Fahrt milder als eine Autofahrt, weil das Gefährdungspotenzial geringer ist. In einigen Fällen konnte der Führerschein gerettet werden.
Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad
Bei Fahrradfahrern liegt die Grenze der absoluten Fahruntüchtigkeit erst bei 1,6 ‰. Es droht kein direktes Fahrverbot, aber: Die Führerscheinstelle wird über die Verurteilung informiert und ordnet in der Regel eine MPU wegen Fahrrad-Trunkenheit an. Ohne positive MPU bekommst du auch den Auto-Führerschein nicht zurück.
Trunkenheitsfahrt in der Probezeit
Fahranfänger in der Probezeit unterliegen der 0,0-Promille-Grenze. Bereits bei 0,1 ‰ drohen ein Bußgeld, eine Probezeitverlängerung auf 4 Jahre und ein Aufbauseminar. Bei einer Straftat (ab 0,3 ‰ mit Ausfallerscheinungen oder ab 1,1 ‰) gelten dieselben strafrechtlichen Konsequenzen wie für alle anderen Fahrer.
Häufige Fragen: Ersttäter & Trunkenheitsfahrt
Droht mir als Ersttäter Gefängnis?
Wie lange dauert es, bis ich meinen Führerschein zurückbekomme?
Brauche ich als Ersttäter einen Anwalt?
Kann ich den Führerschein ohne MPU zurückbekommen?
Was kostet die MPU insgesamt?
Wird mein Arbeitgeber von der Trunkenheitsfahrt erfahren?
Wie bereite ich mich am besten auf die MPU vor?
Bereit für die MPU? Finde heraus, wie deine Chancen stehen.
Unser interaktiver Schnellcheck zeigt dir in 60 Sekunden, wo du stehst – kostenlos und anonym.
MPU Wissen Redaktion
Die Redaktion von MPU Wissen besteht aus Verkehrspsychologen, Juristen und MPU-Beratern. Wir unterstützen Betroffene mit evidenzbasierten Informationen und praxiserprobten Strategien auf dem Weg zurück zum Führerschein.